SWB – Stadtwerke Bonn GmbH

Die Geschäftsfelder der SWB liegen in der Energieversorgung, bei der Trinkwasserbeschaffung, der Abfallverwertung und im Nahverkehr. 2.400 Mitarbeiter sind beschäftigt um diese Geschäftsbereiche abzudecken und für fehlerfreie und ununterbrochene Abläufe zu sorgen. Die Stadt Bonn ist 100-prozentige Eigentümerin der SWB. Die SWB liefern schon seit 1879 Energie in Bonn und Umgebung.


Desweiteren ist das Unternehmen in Sachen Umwelt- und Klimaschutz sehr aktiv. Die SWB fördern die Bereiche Jugend, Sport und Kultur in der Region Bonn. Auch die SWB Energie Netze GmbH gehört zur Unternehmensgemeinschaft. Seit 2007 ist sie Netzbetreiberin für das Strom- und auch Gasnetz in Bonn. Sie ist wiederum eine Tochter der Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH. Die Aufgaben liegen darin, die Versorgungsnetze im Betrieb zu halten.

Tarife

Die SWB bieten für Privatkunden vier unterschiedliche Tarife an. Der Tarif BonnDuo green ist ein Kombitarif der mit einer Gaslieferung verbunden ist. Weiter gibt es dann noch die Tarife BonnHome, BonnHome Web, BonnKlimaA++ und BonnNatur Strom.

Wie setzen sich die Kosten zusammen?

BonnHome BonnNatur Strom
Grundpreis: 103,68 € 64,32 €
Arbeitspreis: 877,20 Euro (bei 4.000 kWh) 958,00 Euro (bei 4.000 kWh)

Summe: 980,88 Euro pro Jahr 1.022,32 Euro pro Jahr
Preis pro kWh: 21,93 Cent 23,95 Cent

Die angegebenen Preise sind Bruttopreise. Sie verstehen sich inkl. Umsatzsteuer (z.Zt. 19%), inkl. Stromsteuer (z.Zt. 2,05 Cent/kWh) und Konzessionsabgaben.
Die Strom- und Umsatzsteuer werden in der Rechnung ausgewiesen.

Die Stromquellen der SWB im Vergleich:

BonnHome BonnNatur Deutschland
Erneuerbare Energie 39,2% 100% 17,30%
Kernkraft 10,7% 0 24,90%
Fossile Brennstoffe 50,1% 0 57,80%
CO2-Emissionen g/kWh 322 0 508
Radioaktiver Abfall g/kWh 0,0003 0 0,0007

Preisgarantie

Der Kunde erhält eine Preisgarantie bis 31.12.2011. Erhöhung von Steuern oder öffentlichen Abgaben bleiben davon allerdings unberührt.

Zahlungsweise

Die Zahlung erfolgt in monatlichen Abschlagsbeträgen und einer jährlichen Endabrechnung.

Mindestlaufzeit

Es besteht keine Mindestvertragslaufzeit.

Kündigungsfrist

Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum Quartalsende.

Vertragsverlängerung

Da keine Mindestlaufzeit besteht, verlängert sich der Vertrag immer nur um ein weiteres Quartal.