Kann ich als Mieter den Stromanbieter wechseln?
Nicht alle haben das Glück, in den eigenen vier Wänden zu wohnen, andere wollen aber auch gar nicht aus ihrer schicken Altbauwohnung zur Miete ausziehen. Wohnen zu Miete hat seine Vorteile. Wenn es um Reparaturen geht, dann muss man für den Handwerker nicht selbst aufkommen, sondern der Vermieter. Viele Wohnungen haben sogar einen eigenen Garten, eine Terrasse oder einen Balkon. Wer also keine Schulden machen, ein Grundstück kaufen und ein Haus bauen und sich diesen eventuellen Stress ersparen will, der sollte zur Miete wohnen.
Als Mieter den Stromanbieter wechseln?

Strom sparen heißt Bares sparen
Um die Nebenkosten niedrig zu halten, vor allem was den Strom angeht, sollte man sich auch als Mieter nach einem günstigen Stromanbieter umsehen. Aber kann man als Mieter so einfach den Stromanbieter wechseln oder hat da der Vermieter auch noch ein Wort mitzureden?
Jeder der zur Miete wohnt, hat das Recht seinen Stromanbieter selbst auszusuchen, denn schließlich kann der Vermieter oder der Eigentümer eines Hauses seine Mieter nicht zwingen, mit dem Stromversorger vorlieb zu nehmen, den er für den richtigen hält. Das ist aber leider nur die Theorie, in der Praxis sieht das oftmals etwas anders aus. Entscheidend für die Frage, ob ein Mieter sich einen anderen Stromversorger aussuchen kann, ist von der Anzahl der Stromzähler abhängig, die es im Haus gibt. In diesem Fall gibt es zwei Möglichkeiten. Zum einen hat jeder Mieter einen eigenen Stromzähler in der Wohnung oder aber im Keller hängen, wo auch die einzelnen Stromzähler der Mietparteien in der Regel zu finden sind, oder es gibt nur einen einzigen Stromzähler für alle, die im Haus wohnen. Hat der Mieter seinen eigenen Zähler, dann kann er machen was er will und kann auch den Stromanbieter wechseln, ohne den Vermieter zu fragen. Gibt es aber nur einen Zähler für alle, dann wird die Sache sehr kompliziert.
Normalerweise bezieht der Vermieter oder der Eigentümer eines Hauses den Strom für seine Mieter vom Grundversorger und das heißt immer, der Strom ist sehr teuer. Gibt es im Haus nur einen Stromzähler für alle, dann wird ein monatlicher Abschlag bezahlt und am Monatsende mit der Betriebskostenabrechnung verrechnet. Dieser Betrag fällt dann unter die berühmt-berüchtigten Nebenkosten. Einmal im Jahr rechnet der Vermieter dann mit seinen Mietern ab und muss sie dabei auch über die Anzahl der Kilowattstunden informieren, die sie im Laufe des Jahres verbraucht haben. Dazu ist jeder Vermieter übrigens vom Gesetzgeber verpflichtet. Er muss eine detaillierte, genaue und für den Mieter verständliche Abrechnung vorlegen und auf Wunsch auch die Daten für den Mieter offen legen. Ist das geschehen, dann weiß der Mieter im Detail, was er verbraucht hat und ob er nachzahlen muss oder ob ihm Geld gutgeschrieben wird. Bei dieser Variante gibt es für die Mieter leider gar keine Möglichkeit den Stromanbieter zu wechseln, es sei denn, er lässt sich einen eigenen Stromzähler einbauen, was in der Regel ein sehr teures Vergnügen ist. Es gibt in diesem Fall nur eine Möglichkeit und das ist Überzeugungsarbeit zu leisten und den Vermieter davon zu überzeugen, dass nicht unbedingt der Grundversorger der billigste Stromanbieter ist, sondern dass es auch noch andere Angebote gibt, die deutlich günstiger sind. Ein Vermieter, der Geld sparen will und vielleicht auch an die Geldbörsen seiner Mieter denkt, der geht auf den Vorschlag ein und sucht nach einem neuen und günstigeren Stromanbieter.
Wenn Sie einen eigenen Stromzähler haben
Hat jeder Mieter einen eigenen Stromzähler, dann ist ein Wechsel des Anbieters kein Thema, wie schon gesagt und man kann sich den Anbieter aussuchen, der billig ist. Ein Posten bleibt aber in jedem Fall auf der Gemeinschaftsrechnung der Hausparteien bestehen und das sind die Kosten für die Beleuchtung des Treppenhauses, des Speichers und der gemeinsam genutzten Kellerräume. Diese Kosten zu trennen, wäre zu aufwendig und kein Vermieter würde sich darauf einlassen. In der Regel hängt der Stromzähler im Keller, über den diese Kilowattstunden laufen. Einmal im Jahr rechnet der Vermieter das Ganze aus und setzt es seinen Mietern auf die Nebenkostenrechnung. Man kann sich aber vorstellen, dass die Kosten für das Minuten Licht im Treppenhaus und auch die Beleuchtung für den Keller und den Speicher übers Jahr gerechnet kein Vermögen kostet. Insofern kann man das auch verkraften. Wer also einen Umzug in eine neue Wohnung plant und nicht unbedingt vom teuren Strom des Grundversorgers abhängig sein will, der sollte bei der Besichtigung der Wohnung vielleicht immer genau darauf achten, dass es in der Wohnung einen eigenen Stromzähler gibt. Nur wenn das der Fall ist, dann kann man auch nach einem günstigen Angebot für Strom suchen und rechnet dann selbst und nicht mehr über den Vermieter beim Stromversorger ab. In diesem Fall bekommt man eine eigene Rechnung und muss eigentlich nur noch für die gemeinschaftlich genutzten Räume wie Keller, Speicher und Treppenhaus seinen jährlichen Anteil an den Vermieter bezahlen.