Das sollten Sie bei Strom- und Gastarifen beachten:
Tipp 1: Gründlich bis zum Ende lesen
Achtung: Wichtige Mitteilungen werden oft als Werbepost getarnt, sodass man nicht sofort erkennt, dass es sich um eine Preiserhöhung handelt. Überschriften sind oft allgemein gehalten und geben keine klaren Hinweise auf Vertragsänderungen. Wichtige Informationen befinden sich oft nur im Kleingedruckten am Ende des Schreibens.
Tipp 2: Sonderkündigungsrecht nach Preiserhöhungen nutzen
Nach einer Preiserhöhung des Stromanbieters haben Sie das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Beachten Sie jedoch die Frist: Die Kündigung muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung beim Anbieter eingehen. Der Anbieter muss die Preiserhöhung zudem mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten ankündigen und Sie auf Ihr Sonderkündigungsrecht hinweisen.
Tipp 3: Preise der Anbieter vergleichen
Nehmen Sie sich die zweiwöchige Kündigungsfrist zu Nutze und vergleichen Sie aktiv die Preise der Wettbewerber. Entscheiden Sie anschließend, ob eine Sonderkündigung sinnvoll ist. Seien Sie aufmerksam bezüglich der „Separierten Anpassungsklausel“, die von vielen Anbietern als Vorwand für Preiserhöhungen genutzt wird.
Tipp 4: Preiserhöhungen von der Verbraucherzentrale überprüfen lassen
Wenn Sie unsicher sind, können Sie das Schreiben an die nächste Verbraucherzentrale weiterleiten und von ihnen prüfen lassen.
Tipp 5: Checken Sie die Grundversorgungstarife vor Ort
In Deutschland ist der Energiebezug gesetzlich geregelt, sodass niemand ohne Strom oder Gas sein muss. Überprüfen Sie die Grundversorgungstarife und wechseln Sie gegebenenfalls. Für einen Wechsel benötigen Sie die richtige Website, Ihre Postleitzahl und Ihren jährlichen Energieverbrauch.
Tipp 6: Telefonangebote ablehnen, Verträge schriftlich abschließen
Seien Sie vorsichtig bei telefonischen Verkaufsversuchen („Cold Callings“), die eigentlich gesetzlich verboten sind. Schließen Sie Verträge immer schriftlich ab, um Missverständnisse zu vermeiden.
Tipp 7: Rechtzeitige Kündigung bei Umzug
Planen Sie einen Umzug und möchten den Stromanbieter wechseln? Kündigen Sie mindestens sechs Wochen vor dem Umzug schriftlich. Der Anbieter kann Ihnen innerhalb von 14 Tagen einen Vertrag für den neuen Wohnort zu gleichen Konditionen anbieten. Andernfalls greift erneut das Sonderkündigungsrecht.
Tipp 8: Sonderkündigungsrecht bei bestehendem Vertrag am neuen Wohnsitz
Wenn Sie bereits einen Stromvertrag am neuen Wohnsitz haben, gilt erneut das Sonderkündigungsrecht. Beachten Sie dabei die sechswöchige Kündigungsfrist